Verordnung

Berufskrankheitenverordnung (abkürzung: BKV oder BKVO)

Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) stellt die gesetzliche Regelungen in der BRD dar und dient als Rechtsgrundlage (Rechtsnorm). Sie wird die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen.
Die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) definiert und regelt welche Krankheit grundsätzlich als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Außerdem regelt sie den Ablauf des Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren.
Hier sind nur solche Krankheiten aufgeführt, die nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht werden und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Liegen die entsprechenden neuen Erkenntnisse vor, so nimmt die Bundesregierung auf Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten beim Bundesarbeitsministerium die entsprechenden Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten auf.

§ 9 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII).
§ 9 SGB VII Per Rechtsverordnung bestimmt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates, welche Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen sind und veröffentlicht diese in einer Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste), die in der Berufskrankheitenverordnung in Anlage 1 enthalten ist.

Die Berufskrankheiten-Verordnung besteht derzeit aus acht Paragrafen und zwei Anlagen.
§ 1 Berufskrankheiten
§ 2 Erweiterter Versicherungsschutz in Unternehmen der Seefahrt
§ 3 Maßnahmen gegen Berufskrankheiten, Übergangsleistung
§ 4 Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen
§ 5 Gebühren
§ 6 Rückwirkung
§ 7 Berufskrankheitenanzeige
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (Berufskrankheitenliste)
Anlage 2 (Berufskrankheit Nummer 4114)

Quelle: Gesetze im Internet

Berufskrankheitenverordnung (BKV). Vom 31. Oktober 1997, geändert am 5. September 2002 , zuletzt aktualisiert und ergänzt durch das Gesetz am 17. Juli 2009.
Die letzte Änderung der BKV erfolgte 2009, in der fünf „neue“ Krankheiten als Berufskrankheiten in die BKV aufgenommen oder ergänzt worden sind.

Die Berufskrankheiten-Liste umfasst derzeit 82 anerkannten Berufskrankheiten.

BKV-Änderungsverordnung (Abkürzung: BKV-ÄndV)
Ergänzungen und Änderungen der Stammverordnung (Berufskrankheiten-Verordnung)

Quelle: Landesrecht BW Bürgerservice